Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil und maßgebend für alle Verträge und Leistungen von Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee die auf Grund geschlossener Verträge erbracht werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistung gelten diese Bestimmungen als angenommen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingung erkennen wir nicht an. Diese sind nur insofern gültig, soweit sie diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechen. Abweichende Vereinbarungen, die diese Geschäftsbedingungen aufheben oder diesen entgegenstehen, sind nur dann gültig, wenn dies in Schriftform durch Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee ausdrücklich bestätigt wurde.

Lieferung und Leistungen

Sämtliche Preise sind Endverbraucherpreise. Diese verstehen sich brutto, also einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Versandkosten werden gesondert berechnet. Lieferfristen werden durch Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee nach bestem Ermessen angegeben und sind unverbindlich.

Annahmeverzug

Nimmt der Geschäftspartner (Kunde) die Lieferung oder Teillieferung nicht an oder verweigert sich generell der Annahme, so wird dem Geschäftspartner (Kunde) eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt. Wird innerhalb der gesetzten Frist die Annahme der Ware verweigert, so ist Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Geschäftspartner (Kunde) hat den gesamten Schaden, der dadurch entsteht zu ersetzen.

Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

Grundsätzlich sind sämtliche Waren und Leistungen vor Lieferung vollständig – einschließlich der Versandkosten – zu bezahlen. Sollte eine Lieferung ohne vorherige Bezahlung erfolgen, so erfolgt diese unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum von Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee Der Geschäftspartner (Kunde) ist verpflichtet, die Vorbehaltsware von Rechten Dritter freizuhalten, nicht zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten oder zu verleihen. Der Geschäftspartner (Kunde) ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs mit Waren Dritter zu verbinden. Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee erwirbt in diesem Fall Miteigentum an den durch die Verbindung entstehenden Objekten.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Sämtliche Endkundenpreise sind inklusiver österreichischer Mehrwertsteuer als Differenzbesteuert angegeben.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist an die im Impressum angeführte Adresse von Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee zu richten.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbare Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Gewährleistung

Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee handelt, Ausnahmen werden schriftlich angezeigt, mit gebrauchten Produkten. Generell werden die Geräte ohne Betriebssystem und Software ausgeliefert. Die Produkte sind generell in funktionsfähigem Zustand. Grundsätzlich gibt Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee 12 Monate Gewährleistung. Ausgenommen sind Waren die schon im Voraus ohne Gewährleistung angeboten werden (z.B. defekte Ware) und Neuware, welche mit 24 Monaten Gewährleistung angeboten wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tage des Anliefer-zeitpunktes. Bei Annahme der Ware muss die Verpackung unverzüglich geprüft werden. Beschädigte Verpackung kann auf einen Lieferschaden hinweisen. In diesem Falle muss unverzüglich in Anwesenheit des Frachtführers die Ware geprüft werden. Transportschäden müssen sofort schriftlich dem Frachtführer angezeigt werden. Wird die Ware unsachgemäß betrieben, unsachgemäß gelagert, unsachgemäß gehandhabt, das Gerät geöffnet oder Änderungen am Gerät vorgenommen, so erlischt die Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht im Zusammenhang mit Verschleißteilen oder wegen Folgeschäden.

Haftungsbeschränkungen

Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden ist ausgeschlossen.

Soweit sich aus den Ziffern 7 und 8 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefer-gegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee nicht für entgangenen Gewinn und für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die vertragliche Haftung von Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Sofern Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

Abtretung

Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee ist berechtigt Forderungen abzutreten.

Schlussbestimmungen

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden die diese Bestimmungen betreffen, sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis, können nur schriftlich erfolgen. Alle Ansprüche der Parteien in Zusammenhang mit diesen Bestimmungen unterliegen ohne Rücksicht auf den Rechtsgrund dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung oder Handhabung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck entspricht oder am nächsten kommt. Sämtliche Kunden- und Lieferantenbezogene Daten werden von uns mit Hilfe von elektronischer Datenverarbeitung verarbeitet und bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist gespeichert.

Stand: 24.2.2023 ITL