Vereinsregeln

Regeln zur Nutzung der Vereinsplätten

(Plättenbau- und Ruderverein Hallstättersee)

Jedes Vereinsmitglied kann unter Einhaltung folgender Regeln mit einer vereinseigenen Plätte am Hallstättersee fahren:

  1. Jede Ausfahrt muss auf der Homepage „plaettenfreunde.at“ angemeldet werden, und zwar mit Vor- und Zuname, Datum und Zeit der geplanten Abfahrt und Ankunft.
  1. Das Entgelt für die Nutzung einer Plätte beträgt Euro 15,00 pro Nutzung. Die Nutzung für Rudertraining und Ruderkurse ist gratis. Die Nutzungsdauer kann je nach Verfügbarkeit bis zu maximal einem Tag betragen. Die Plätte darf höchstens mit fünf Personen besetzt werden. Ein zusätzliches Beladen ist aus Sicherheitsgründen verboten.
  1. Mitglieder, die sich handwerklich oder anderweitig an der Vereinsarbeit beteiligen (ab 10 Werks- stunden pro Jahr), dürfen die Plätten bis zu drei Mal pro Jahr jeweils einen Tag kostenlos nutzen.
  1. Das Fahren mit der Plätte erfordert spezielle Ruderkenntnisse, die jeder „Kapitän“ beherrschen muss, um eine Ausfahrt allein oder mit Gästen zu tätigen.
  1. Diese Ruderkenntnisse sind auch Voraussetzung bei Fahrten mit einem Elektromotorantrieb. Bei Benutzung eines Elektromotorantriebes sind darüber hinaus auch Kenntnisse für die Bedienung dieses Antriebes erforderlich.
  1. Die Kenntnisse sowohl über das Rudern als auch über die Bedienung des Elektromotorantriebes sind den Organen des Vereins nachzuweisen und werden vom Verein schriftlich bestätigt.
  1. Vor der ersten Ausfahrt mit einer Plätte erfolgt eine Unterweisung über das Equipment und Handling im Bootshaus sowie über die aktuelle Ufersituation (Untiefen, Strömungen,

Verbotszonen etc.) durch Organe des Vereins. Diese Unterweisung ist schriftlich zu bestätigen (Mitglied und Vereinsorgan).

  1. Nach der Abfahrt vom Bootshaus liegt die volle Verantwortung für die Plätte und Gerätschaft sowie für die Fahrgäste beim „Kapitän“.
  1. Unfälle und Beschädigungen von vereinseigenem oder fremdem Eigentum sind umgehend dem Vorstand (Obmann, Schriftführer, Kassier oder Webmaster) zu melden.
  1. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Personen, die entweder Interesse am Verein haben oder aus dem persönlichen Umfeld von Vereinsmitgliedern kommen, eine Ausfahrt mit einer berechtigten Person unternehmen können. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über die Homepage gemäß Pkt. 1. Auftragsfahrten jeglicher Art (Überstellungen, Rundfahrten, Personentransporte von A nach B usw.) sind nicht möglich.

der Vorstand

Stand: 7.3.2025